Über uns
Das Kiga 1x1
Der Besuch der Einrichtung ist freiwillig, die pädagogische Arbeit ist jedoch so angelegt, dass sie einen regelmäßigen Besuch des Kindes erfordert. Auch die Kinder selbst brauchen ein bestimmtes Maß an Regelmäßigkeit, um in der Gruppe bestehende Freundschaften zu pflegen und schließen zu können. Die Kinder sollten die Einrichtung deshalb regelmäßig besuchen.
Um einen pädagogisch sinnvollen und erlebnisreichen Tagesablauf für ihr Kind zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie ihr Kind bis spätestens 8:45 Uhr in den Kindergarten bringen und nicht vor 12:15 Uhr wieder abholen.
Das Kind sollte, bevor es morgens zu uns kommt, in Ruhe und ausreichend gefrühstückt haben. Geben Sie ihm zusätzlich noch ein zweites Frühstück mit, jedoch keine Süßigkeiten oder Getränke. Tee und Wasser werden im Kindergarten angeboten. In einer Brotdose ist das Frühstück geschützt, wird frisch gehalten und ist somit umweltfreundlich verpackt und Müll wird vermieden.
Die Kinder ziehen in den Räumen des Kindergartens Hausschuhe an. Dies können auch alte Sandalen sein.
Wir gehen möglichst oft zum Spielen nach draußen. Die Kleidung und Schuhwerk der Kinder sollte zweckmäßig und dem Wetter entsprechend angepasst sein.
Für den Geburtstagskalender brauchen die Kinder ein Passbild.
An Geburtstagen wird mit der ganzen Gruppe im Stuhlkreis gefeiert. Für die Geburtstagskinder gelten an diesem Tag besondere Regeln. Sie erhalten ein kleines Geschenk vom Kindergarten und wir verzehren gemeinsam die Leckereien, die für die Gruppe vom Geburtstagskind mitgebracht wurden.
Geben Sie Ihrem Kind einen Kinderrucksack mit in den Kindergarten. Dieser eignet sich im Tragekomfort besser als eine herkömmliche Kindergartentasche, besonders für Ausflüge in die nähere Umgebung.
Die Einrichtung bleibt in den Sommerferien für 3 Wochen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Kann ein Kind - gleich aus welchem Grund - die Einrichtung nicht besuchen, muss dies am gleichen Tag bis spätestens 9:00 Uhr einer pädagogischen Mitarbeiterin mitgeteilt werden. Längeres Fernbleiben (z.B. Urlaub oder Krankheit) muss der Einrichtung ebenfalls mitgeteilt werden.
Vor dem ersten Besuch in der Einrichtung muss ein ärztliches Attest vom Kinderarzt vorliegen.
Sollte der Gesundheitszustand des Kindes beeinträchtigt sein, etwa durch Allergien, Störungen des Herzens, der Sinnesorgane usw., dann teilen Sie uns dies bitte mit!
Ansteckende Krankheiten oder Ungezieferbefall eines Kindes oder in der Wohngemeinschaft des Kindes sind unverzüglich der Kindergartenleitung zu melden.
In unserer Einrichtung darf ein Kind nach überstandener, ansteckender Krankheit (z.B. Scharlach - Masern - Röteln - Mumps - usw.) erst dann wieder den Kindergarten besuchen, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt.
Diese Maßnahme schützt auch ihr Kind.
Starke Erkältungen mit Fieber, Erbrechen oder Durchfall sind ebenfalls Grund genug, Kinder im eigenen Interesse und im Interesse der Gemeinschaft vorübergehend zu Hause zu behalten.
In der Einrichtung werden grundsätzlich keine Medikamente an die Kinder verabreicht.
Für teure Kleidung sowie Uhren oder Schmuck oder mitgebrachtes Spielzeug übernehmen wir keine Haftung.
Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes im Kindergarten. Sie endet mit der Übergabe des Kindes an den Erziehungsberechtigten. Auf dem Weg zur und von der Einrichtung unterliegt das Kind nicht der Aufsichtspflicht durch den Kindergarten. Für eine Wegbegleitung sind die Erziehungsberechtigten selbst verantwortlich.
Das Personal der Einrichtung darf nach Beendigung des Besuches das Kind nur den Erziehungsberechtigten übergeben. Jede andere Regelung bedarf einer schriftlichen Erklärung des Erziehungsberechtigten.
Bitte zeichnen Sie alle Sachen Ihres Kindes mit Namen aus; vor allem Hausschuhe-Gummistiefel-Bücher etc. Alle Teile, die wir nicht den Kinder zuordnen können, geben wir in unsere Fundkiste, die Sie im Eingangsbereich finden.